Midijob-Grenze steigt

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Midijob-Grenze steigt

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto. 

1 Min. Lesedauer

Grafik zur Midi-Job-Grenze auf der Themenseite "Entlastungen".

Foto: Bundesregierung

Mehr Netto vom Brutto: Mit der Ausweitung der Midijob-Grenzen entlastet die Bundesregierung Beschäftigte mit geringen Einkommen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 

Was sind Midijobs?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 2.000 Euro bewegen. Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Midijob-Grenze bereits auf 1.600 Euro angehoben. Im Zuge der Entlastungspakete wurde die Grenze noch einmal ausgeweitet.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung und zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für Midijobberinnen und Midijobber sind die Beiträge im Vergleich zu regulär Beschäftigten jedoch stark reduziert.

Welchen Vorteil bringt die Ausweitung der Einkommensgrenzen?

Die Ausweitung entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher. Diejenigen, die im Bereich zwischen Mini-Job-Grenze und Midi-Job-Grenze verdienen – sogenannte Beschäftigte im Übergangsbereich  –, behalten mehr Netto vom Brutto. Denn sie müssen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Der Arbeitnehmerbeitrag liegt am Beginn des Übergangsbereiches künftig bei null – bisher lag er bei circa zehn Prozent – und steigt dann gleitend zur Midijob-Obergrenze auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Der volle Arbeitnehmerbeitrag wird erst ab einem Einkommen von 2.000 Euro fällig.

Geringere Sozialversicherungsbeiträge –  trotzdem volle Leistungen?  

Ja, Midijobber können die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Die reduzierten Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Vergleich zu regulär Beschäftigten) führen nicht zu geringeren Leistungen.

Auch wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus. Hier gilt wie sonst auch: Der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob.

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.