Energiekostenrechner

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Gaskostenrechner

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Die Gaspreisbremse gilt für alle Gaskundinnen und Gaskunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt zusätzlich rückwirkend im März 2023.


Hinweis: Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Wie hoch die Entlastungsbeträge für das Jahr 2023 für Sie waren, können Sie hier nachvollziehen.

Dieser Rechner zeigt mögliche Einsparungen auf. Die konkrete Berechnung erfolgt durch Ihren Energieversorger oder mit Ihrer Betriebskostenabrechnung. 


Ihre Energieart
2022
Bitte geben Sie eine Zahl ein, die kleiner ist als 1.500.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr.
2023
Bitte geben Sie eine Zahl ein.
-20% -10% 0%
2022
Bitte geben Sie eine Zahl ein.

Berechnung Ihrer Jahreskosten 2023

Ohne Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Ohne Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

0

Mit Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Mit Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0*

0*

0

0

Bei 10 % weniger Verbrauch

0*

0*

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Bei 20% weniger Verbrauch

0*

0*

0

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Berechnung Ihrer Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Preis

Ohne Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Ohne Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

0

Mit Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Mit Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

0

* Differenz zu den Kosten ohne Preisbremse bei gleichem Verbrauch

Felder mit Sternchen sind Pflichtfelder.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – bei Abrechnung mit neuen Abschlägen/Vorauszahlungen Ihres Energieversorgers sowie mit der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell eingerichtete Daueraufträge anpassen müssen. 

Weitere Informationen:
FAQ: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse 


Stromkostenrechner

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Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt zusätzlich rückwirkend im März 2023.


Hinweis: Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Wie hoch die Entlastungsbeträge für das Jahr 2023 für Sie waren, können Sie hier nachvollziehen.

Dieser Rechner zeigt mögliche Einsparungen auf. Die konkrete Berechnung erfolgt durch Ihren Energieversorger oder mit Ihrer Betriebskostenabrechnung. 

2022
Bitte geben Sie eine Zahl ein, die kleiner ist als 30.000 Kilowattstunden Stromverbrauch im Jahr.
2023
Bitte geben Sie eine Zahl ein.
-20% -10% 0%
2022
Bitte geben Sie eine Zahl ein.

Berechnung Ihrer Jahreskosten 2023

Ohne Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Ohne Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

0

Mit Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Mit Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0*

0*

0

0

Bei 10 % weniger Verbrauch

0*

0*

0

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Bei 20% weniger Verbrauch

0*

0*

0

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Berechnung Ihrer Mehrkosten im Vergleich zum bisherigen Preis

Ohne Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Ohne Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

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Mit Preisbremse

Pro Jahr

Pro Monat

Mit Preisbremse

Bei gleichem Verbrauch

0

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* Differenz zu den Kosten ohne Preisbremse bei gleichem Verbrauch

Felder mit Sternchen sind Pflichtfelder.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – bei Abrechnung mit neuen Abschlägen/Vorauszahlungen Ihres Stromversorgers. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell eingerichtete Daueraufträge anpassen müssen. 

Weitere Informationen:
FAQ: Basisversorgung zu günstigeren Preisen
FAQ-Liste zur Strompreisbremse

Heizkosten-
Entlastungsrechner
für Heizöl, Pellets und weitere Energieträger

Hinweis: Die Härtefallhilfen bei Heizöl, Pellets und weiteren Energieträgern konnten bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden.

Nicht nur für Gas, Fernwärme und Strom sind die Preise stark angestiegen. Auch Heizöl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger sind teurer geworden. Die Härtefallhilfen federn einen Teil dieser Mehrkosten für Privathaushalte rückwirkend für das Jahr 2022 ab. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Ob und in welchem Maß Sie von der Entlastung profitieren, können Sie unverbindlich mit unserem Rechner prüfen.

Berechnungsgrundlage

Ihre Rechnungen

Bitte wählen Sie den Energieträger.
Bitte geben Sie eine Zahl ein.
Bitte geben Sie eine Zahl ein.

Nachträgliche Entlastung für 2022

Entlastungsbetrag 0 €
Hinweis: Der Entlastungsbetrag beträgt maximal 2.000 € pro Haushalt. Diese Obergrenze wird in dieser Berechnung um {0} € überschritten. Hinweis: Der Entlastungsbetrag für eine mögliche Antragstellung muss mindestens 100 € pro Haushalt betragen. Diese Untergrenze wird in dieser Berechnung um {0} € unterschritten. Hinweis: Der Entlastungsbetrag für eine mögliche Antragstellung muss mindestens 100 € pro Haushalt betragen. Diese Untergrenze wird in dieser Berechnung unterschritten.

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Die Härtefallhilfen für Privathaushalte im Überblick