Long COVID – was Sie wissen sollten

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Fragen und Antworten zu den Langzeitfolgen Long COVID – was Sie wissen sollten

Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Kurzatmigkeit: Monate nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus können noch gesundheitliche Beschwerden bestehen oder neu auftreten. Wie wird Long COVID festgestellt? Wie wird die Erkrankung behandelt? Und was bedeutet sie für den Arbeitsalltag? Wichtige Fragen und Antworten – auch dazu, was die Bundesregierung in Sachen Long COVID tut.

4 Min. Lesedauer

Junger Mann sitzt auf einer Treppe mit den Händen am Kopf.

Wer unter Long Covid leidet, kann mit Beschwerden wie Erschöpfung, Husten, Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen zu kämpfen haben.

Foto: imago/Westend61

Was ist Long COVID?

Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, kann an COVID-19 erkranken. Die Langzeitfolgen der Erkrankung werden als Long COVID bezeichnet. Langzeitfolgen sind auch von anderen Viruserkrankungen bekannt, zum Beispiel von Pfeifferschem Drüsenfieber.

Auch bei einem leichten Verlauf oder einer Ansteckung ohne Symptome sind Langzeitfolgen möglich. Die Beschwerden können entweder nach einer Erkrankung weiter andauern oder in den Wochen und Monaten danach auftreten. Möglich ist auch, dass Beschwerden erst abklingen und später wiederkommen. Auch die Beschwerden einer Vorerkrankung können sich verschlimmern.

Was ist das Post-COVID-Syndrom? Long COVID ist der Oberbegriff für Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu Long COVID gehört auch das Post-COVID-Syndrom. Man spricht vom Post-COVID-Syndrom, wenn Long COVID-Beschwerden nach drei Monaten noch bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren.

Wie kann ich feststellen, dass ich Long COVID habe? 

Es ist nicht einfach, Long COVID zu erkennen. Die Symptome können sehr unterschiedlich sein: Erschöpfung, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Husten, Muskelschwäche, Sprachstörungen. Bislang lässt sich kein einheitliches Krankheitsbild abgrenzen.

Wer nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus langfristige Beschwerden hat, sollte zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen. Bei bestimmten Beschwerden kann diese Betroffene dann an eine Fachärztin oder einen Facharzt überweisen. 
Long COVID kann auch in einer COVID-19-Schwerpunktpraxis oder einer speziellen Sprechstunde im Krankenhaus festgestellt und behandelt werden. Die Hausarztpraxis kann Patientinnen und Patienten dorthin überweisen. 

Die Ärztin oder der Arzt wird zunächst ein persönliches Gespräch führen. Es werden Fragen nach dem Krankheitsverlauf sowie nach körperlichen, geistigen und seelischen Beschwerden gestellt. 

Wie kann Long COVID behandelt werden?

Die Behandlung bei Long COVID richtet sich nach den gesundheitlichen Problemen der betroffenen Person. Es gibt zurzeit keine Behandlung, die die Ursache von Long COVID selbst bekämpft. Das Ziel ist es, die Beschwerden zu lindern. In vielen Fällen bessern sich die Beschwerden mit der Zeit auch von selbst.

Da die Beschwerden sehr unterschiedlich sein können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Behandlung. Bei Konzentrationsproblemen sind zum Beispiel ganz andere Maßnahmen sinnvoll als bei langanhaltendem Husten. Die Behandlung erfolgt über die Hausarztpraxis – bei bestimmten Beschwerden auch in einer Facharztpraxis oder in einer Reha.

Welche Unterstützung kann ich am Arbeitsplatz bekommen?

Betroffene, die zum Beispiel unter starker Erschöpfung oder Konzentrationsproblemen leiden, kann es schwerfallen, ihre Arbeit zu bewältigen. In manchen Fällen führt Long COVID daher auch zu einer längerfristigen oder wiederholten Krankschreibung.

Welche Unterstützung am Arbeitsplatz sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Arbeitsfeld und den Beschwerden. So kann es zum Beispiel hilfreich sein, die Arbeitszeiten oder Pausen anzupassen. Außerdem kann der Arbeitsplatz umgestaltet oder die Aufgaben verändert werden. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung ist möglich.

Einige der Unterstützungsmöglichkeiten können sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ sein. Diese sollen helfen, weiter am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Dabei kann es sich um Anpassungen am Arbeitsplatz oder Weiterbildungen handeln. Manchmal nennt man diese Leistungen auch „berufliche Rehabilitation“. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat einen Leitfaden zu Long COVID für Arbeitnehmende entwickelt. Dort finden Sie ausführliche Hinweise zu möglichen Unterstützungsangeboten und zur Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Wann wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt? 

Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, kann im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geklärt werden. Wenn Arbeitnehmende innerhalb von zwölf Monaten am Stück oder insgesamt länger als sechs Wochen nicht arbeitsfähig waren, sind Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, ein BEM anzubieten. Damit soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt werden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Teilnahme an einem BEM freiwillig.

Mehr Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten Sie auf der Webseite „einfach teilhaben“  des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wo finde ich weitere Informationen zu Long COVID?

Unter dieser Website gibt es detaillierte Informationen für Erkrankte, für Ärztinnen und Ärzte und für alle Fragen rund um das Thema Job und Long COVID. Außerdem finden Sie eine Auswahl-Liste mit Kliniken, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von Long COVID spezialisiert haben.

Zudem können Sie sich unter der kostenfreien Hotline 030-340 60 66 04 telefonisch insbesondere zu Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Long COVID in Deutschland informieren.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf einem Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung . Auch das Robert-Koch-Institut informiert auf seiner Webseite über Long COVID.

Was tut die Bundesregierung in Sachen Long COVID?

Damit Erkrankte und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten, hat das Bundesgesundheitsministerium die „Initiative Long COVID “ ins Leben gerufen.

  • Teil der Initiative ist eine umfassende Info-Website . Sie soll eine Anlaufstelle für Menschen sein, die von Long COVID betroffen sind und dazu Antworten, Erkenntnisse und Hilfe suchen. Aber auch Ärztinnen und Ärzten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bietet die Website Informationen. Außerdem wurde (unter der kostenfreien Nummer 030-340 60 66 04) eine Service-Hotline  eingerichtet, an die sich Betroffene wenden können. 
  • Um die Forschung zur Versorgung von Long-COVID-Erkrankten voranzutreiben, legt das Bundesgesundheitsministerium ein neues Programm auf. Damit sollen insbesondere Modellprojekte gefördert und evaluiert werden. 
  • Schließlich hat das Ministerium einen Runden Tisch für Betroffene sowie Expertinnen und Experten initiiert. Ergebnis des ersten Treffens am 12. September 2023 war, dass Long-COVID-Patientinnen und -Patienten einen erleichterten Zugang zu Arzneimitteln erhalten sollen: Eine Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll eine Liste von Medikamenten erarbeiten, die auch außerhalb der Zulassung verordnet und bezahlt werden können. Ein zweiter Runder Tisch zum Thema Long COVID soll Ende 2023 stattfinden.