Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können

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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er will auf die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam machen. Die Bundesregierung hat sich in dieser Wahlperiode einiges vorgenommen, um die Situation der Betroffenen weiter zu verbessern.

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Für die Bundesregierung gehören Barrierefreiheit und Inklusion zum Kern der Politik

Foto: Getty Images/iStockphoto/fizkes

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt der Behindertenpolitik der Bundesregierung stehen deshalb Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung. 

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wurde 1993 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Sein Ziel: Mehr Aufmerksamkeit auf die oft schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.  

Barrierefreiheit Schwerpunkt dieser Wahlperiode

In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung bereits einige Vorhaben vorangebracht – etwa das Thema Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt in eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen.

Barrieren sind Hürden im Alltag, die viele Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft hindern. Sie können sehr vielfältig sein - etwa Fortbewegung und Orientierung im öffentlichen Raum einschränken. Kommunikationsbarrieren treten häufig bei Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oder fehlenden Sprachkenntnissen auf. Auch komplizierte Formulare oder unübersichtliche Internetseiten können eine Hürde darstellen.

So hat das Bundeskabinett am 30. November 2022 die Eckpunkte „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“  beschlossen. Im Fokus stehen hier die Themen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales. Innerhalb der Initiative entwickelt die Bundesregierung rechtliche Regelungen weiter, um die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben. Dafür wird sie unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeiten.

Mit einer Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung bereits eine EU-Richtlinie umgesetzt. Sie wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass bestimmte Produkte künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben, Dienstleistungen barrierefrei angeboten und erbracht werden müssen.

Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Menschen mit Behinderungen sind häufig überdurchschnittlich qualifiziert – und trotzdem wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Das soll sich mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ ändern, das die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat und das nun am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Mit den Maßnahmen sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit kommen. Unter anderem werden Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die Gelder aus der Ausgleichsabgabe sollen vollständig dafür verwendet werden, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.

Weitere Vorhaben zur Inklusion

Neben der Barrierefreiheit und der Förderunge eines inklusiven Arbeitsmarkt benennt die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag weitere Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderung:

  • Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden seit 2022 alle Arbeitgeber dabei unterstützt, schwerbehinderte Menschen einzustellen.
  • Arbeit muss fair entlohnt werden − auch in den Werkstätten für behinderte Menschen. Das Forschungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems wurde unter Beteiligung der Betroffenen fortgeführt. Die Erkenntnisse der Untersuchung sollen zeitnah umgesetzt werden.
  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etabliert werden. Das Ziel ist, einheitliche Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen.
  • Der Schwerbehindertenausweis soll schrittweise durch einen digitalen Teilhabeausweis ersetzt werden. 
  • Das Instrument des Persönlichen Budgets soll gestärkt werden, um die selbstbestimmte Teilhabe zu fördern. 

Menschen mit Behinderung in Deutschland
Ende 2021 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren das 9,4 Prozent der Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der schwerbehinderten Menschen war zwischen 55 und 74 Jahre alt. 90 Prozent der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, rund drei Prozent der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Knapp ein Prozent der Behinderungen waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.