Bezahlbare Gasversorgung sichern

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Anpassung des Energiesicherungsgesetzes Bezahlbare Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können.

3 Min. Lesedauer

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine und die Drosselung der russischen Gaszufuhr führen zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Aktuell liegt eine Störung der Gasversorgung vor. Die Versorgungslage hat sich erheblich verschlechtert.

Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung weitere Gesetzesanpassungen auf den Weg gebracht, um die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Dafür sind unter anderem Änderungen des Energiesicherungsgesetzes notwendig. Das Bundeskabinett hat am 5. Juli in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine entsprechende Formulierungshilfe für die Fraktionen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Parlament stimmte am 7. Juli zu. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen passierten am 8. Juli auch den Bundesrat und traten am 12. Juli in Kraft.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Deshalb schärfen wir mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes unsere Instrumente noch mal nach. Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken.

Gleichmäßige Kostenverteilung ermöglichen

Energieversorger haben unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen, um auf gestiegene Beschaffungskosten zu reagieren. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass an die Stelle dieses Preisanpassungsrechts eine sogenannte „saldierte Preisanpassung“ treten kann. Das Prinzip: Ähnlich wie bei der mittlerweile entfallenen EEG-Umlage können Kosten als Preisbestandteile an alle Endkunden weitergereicht werden.

Die Bundesregierung hat am 4. August eine entsprechende Verordnung beschlossen , um den Gasmarkt zu stabilisieren und die Kostenbelastung gleichmäßig auf die Gesamtheit der Gas-Verbraucherinnen und -Verbraucher zu verteilen. Es ist wichtig, dass die Energiemärkte funktionsfähig bleiben. Die Möglichkeit zur Kostenumlage ist eine Stütze für Gasimporteure, die ihre höheren Beschaffungskosten ausgleichen müssen, um nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Dies hätte negative Auswirkungen auf den gesamten Markt und die Versorgungssicherheit.

Gleichzeitig sorgt die Gesetzesänderung für einen höheren Verbraucherschutz, denn sie stellt klar, dass Energieversorgungsunternehmen nicht ohne Weiteres allein entscheiden dürfen, ihre Gaslieferung wegen einer reduzierten oder ausgefallenen Gaslieferung einzuschränken. Für ein solches Leistungsverweigerungsrecht bedarf es nun im Regelfall einer Genehmigung der Bundesnetzagentur. Das sichert die Verlässlichkeit des Gasmarktes. 

Kritische Infrastruktur stabilisieren

Unternehmen, die essenzielle Aufgaben für die Versorgungssicherheit erfüllen, zählen zur kritischen Infrastruktur. Die Bundesregierung hat Möglichkeiten, diese Unternehmen zu unterstützen. Derartige Regelungen haben sich bereits zur Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie bewährt. Die Gesetzesänderung sieht zeitlich befristete Erleichterungen vor, sodass sich der Bund schnell an Unternehmen beteiligen kann, wenn diese Hilfe beantragen. Ziel ist es, sich für eine weiter angespannte Lage auf den Energiemärkten zu wappnen, um schnell im Sinne der Versorgungssicherheit reagieren zu können. Das Gesetz sieht vor, dass Stabilisierungsmaßnahmen vorrangig vor Preisanpassungen zum Zug kommen.

Möglichkeit zur Gaseinsparung ausweiten

Auch im Entwurf des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes sind Änderungen vorgesehen. Die Möglichkeit, die Gasverstromung zu reduzieren und verstärkt Kohle und Öl einzusetzen, soll höchstens für neun – statt bisher sechs – Monate gelten. Dies ist notwendig, um noch mehr Erdgas einzusparen. Mit der Ausweitung des Zeitraums wird sichergestellt, dass die Möglichkeit bis zum Ende des kommenden Winters erhalten bleibt.

Nutzung alternativer Brennstoffe erleichtern

Alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – sollen den Gasverbrauch möglichst weitgehend reduzieren , damit die Versorgung auch über den Winter sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Brennstoffwechsel bei Industrieanlagen ein zentraler Baustein, um den Gasverbrauch im Industriesektor zu verringern. Die Gesetzesänderung erleichtert den Umstieg von Gas auf alternative Brennstoffe.

Energieeinsparungen anordnen

Die Gesetzesänderungen ermöglichen zukünftig auch, schon vor dem Krisenfall Verordnungen zu erlassen, die Energiesparmaßnahmen anordnen oder das Umweltrecht vorübergehend erleichtern.