Volle Versicherungsleistung gewährleistet

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01:22

Entlastungspakete in DGS – Midi-Job-Grenze steigt Teil 3 Volle Versicherungsleistung gewährleistet

Trotz stark reduzierter Beitragszahlungen können Midi-Jobberinnen und -Jobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Für die Rentenansprüche gilt – wie auch bei allen anderen Beschäftigten –, dass bei der Berechnung der Rente der tatsächliche Verdienst aus dem Midi-Job zugrunde gelegt wird.