Die Heizkostenkomponente

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Entlastungspakete in DGS – Wohngeldreform Teil 4 Die Heizkostenkomponente

Um die steigenden Energiekosten bewältigen zu können, erhalten Wohngeldberechtigte seit Januar 2023 eine neue Heizkostenkomponente. Diese beträgt 2,00 Euro pro Quadratmeter. So bekommen Wohngeldberechtigte die Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.