Zurück zur Schuldenbremse

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Deutsches Stabilitätsprogramm 2024 Zurück zur Schuldenbremse

Die Bundesregierung hat das Deutsche Stabilitätsprogramm 2024 beschlossen. Für die finanzpolitische Normalisierung ist es dabei wichtig, dass der Bund in diesem Jahr wieder die regulären Kreditobergrenzen einhält.

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Auf einer Tabellen sind mehrere Euromünzen gestapelt. Rechts im Bild liegt auf einem kleineren Stapel Euromünzen ein roter Buntstift.

Nach vier Ausnahmejahren wird der Bund 2024 wieder die regulären Kreditobergrenzen einhalten – ein wichtiges Signal für die Verlässlichkeit der deutschen Finanzpolitik.

Foto: mauritius images / Wolfgang Fils

Bis Ende April jeden Jahres legen die Mitgliedstaaten des Euroraums jeweils ihre sogenannten Stabilitätsprogramme vor. Damit kommen sie den derzeitigen Bestimmungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett seine diesjährige Aktualisierung des Deutschen Stabilitätsprogramms beschlossen. Es enthält eine Vorausschau auf die gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung sowie weitere finanzpolitische Kennzahlen. Das Programm erläutert die wichtigsten finanzpolitischen Maßnahmen und beschreibt, wie die von der Europäischen Union an Deutschland gerichteten länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden.

Haushalt ohne Notlage

Das Deutsche Stabilitätsprogramm zeigt ein umfassendes Bild der Finanzpolitik der Bundesregierung. Im Frühjahr 2024 ist diese geprägt vom Übergang von den krisenbedingten Ausnahmejahren 2020 bis 2023 zu einem Haushalt ohne Notlage. Die Finanzpolitik orientiert sich an den Zielen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu stärken und staatliche Ausgaben effizient zu gestalten – und gleichzeitig das hohe Niveau der Ausgaben für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands aufrechtzuerhalten.

Nach vier Ausnahmejahren sich überlagernder Krisen will die Bundesregierung die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sichern und wieder die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenbremse einhalten. Sie verfolgt eine umfassende und zielgerichtete Angebotspolitik, die gleichzeitig die Transformation stärkt und auf erhöhtes Wachstumspotenzial zielt.

Schrittweise Senkung des Schuldenstands

Die aktuelle Projektion basiert auf dem Bundeshaushalt 2024 und der geltenden Finanzplanung bis 2027 sowie der Jahresprojektion zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die gesamtstaatliche „Maastricht“-Schuldenstandquote wird von 63,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 leicht auf rund 64 Prozent im Jahr 2024 ansteigen. Ab 2025 wird sie den Prognosen zufolge dann schrittweise auf 62 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2028 zurückgehen.

Zur „Maastricht“-Schuldenstandquote: Der Maastricht-Vertrag von 1992 legt Kriterien für den Beitritt eines Landes zur Währungsunion fest; unter anderem eine Obergrenze für den öffentlichen Schuldenstand.
Darüberhinaus enthält der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt Vorgaben zur Einhaltung dieser Maastricht-Obergrenze. Es gilt: Der Schuldenstand eines Mitgliedstaates darf 60 Prozent des BIP nicht überschreiten.