Partnerschaftsgewalt bleibt auf hohem Niveau

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Auswertung des BKA Partnerschaftsgewalt bleibt auf hohem Niveau

2021 gab es mehr als 143.000 Opfer von häuslicher Gewalt – 80 Prozent davon Frauen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Bundeskriminalamts. Das sei nicht hinnehmbar, sagt Familienministerin Paus. Die Bundesregierung plant unter anderem Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes sowie eine bundesgesetzliche Regelung zu Schutz und Beratung bei Gewalt.

4 Min. Lesedauer

Bundesfamilienministerin Paus und Bundesinnenministerin Faeser geben eine Pressekonferenz zur polizeilichen Kriminalstatistik 2021 mit der Studie zu Gewalt in der Partnerschaft.

Bundesinnenministerin Faeser (r.), Bundesfamilienministerin Paus

Foto: picture alliance/dpa

 „Fast jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem derzeitigen oder ehemaligen Partner getötet. Diese Verbrechen werden oft als ,Beziehungstaten‘ bezeichnet, aber diese Frauen müssen sterben, weil Männer ihre Macht, ihre Kontrolle über die Frauen behalten wollen oder es nicht ertragen können, sie zu verlieren“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus am Donnerstag in Berlin. Gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, stellte sie die neuesten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt vor. 

Innenministerin Faeser betonte: „Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben.“ Die Täter würden mit aller Härte verfolgt.

Kriminalstatistik zur Partnerschaftsgewalt

Die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen: Partnerschaftsgewalt in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. 2021 wurden demnach 143.604 Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst. Das sind zwar drei Prozent weniger als im Jahr zuvor. In den vergangenen fünf Jahren sind die Opferzahlen aber dennoch um insgesamt 3,4 Prozent gestiegen. Die ganz überwiegende Zahl der Opfer – nämlich 80 Prozent – waren Frauen, während die Täter zumeist Männer waren (79 Prozent).

Die Zahlen dürften in Wahrheit aber weit höher liegen, denn in der BKA-Auswertung sind nur die bei der Polizei gemeldeten Fälle enthalten.  BKA-Präsident Münch sagte, dass von einem „erheblichen Dunkelfeld“ auszugehen sei. Dieses weiter auszuleuchten, sei eine Kernaufgabe für das BKA. Er appellierte zudem an alle, nicht wegzuschauen: „Hinsehen statt wegschauen! Sowohl die Beratungsstellen als auch die Polizei sind für Sie da. Jede Anzeige eines solchen Delikts – durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen – trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.“ Das BKA hat die Kriminalstatistik mittlerweile zum siebten Mal zum Thema Partnerschaftsgewalt ausgewertet. 

Opfer in Partnerschaften im Jahr 2021 insgesamt
- Opfer von Tötungsdelikten: 301 Frauen und 68 Männer (davon mit tödlichem Ausgang: 113 Frauen und 14 Männer)
Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 67.201 Frauen und 18.341 Männer     
Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 30.703 Frauen und 4.015 Männer 
Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 11.947 Frauen und 5.512 Männer 
Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung: 3.527 Frauen und 91 Männer

Was plant die Bundesregierung?

Ministerin Paus betonte, dass die Bundesregierung den Schutz und die Beratung bei Gewalt bundesweit verbessern wolle. Daher arbeite man an einem ganzen Paket von Maßnahmen. Auch Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft wolle man einbinden.

  • Zum 1. November 2022 wurde die Unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet. Sie soll einerseits eine breite und belastbare Datengrundlage schaffen, um Trends und Entwicklungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt sichtbar zu machen. Andererseits soll sie aufzeigen, wo bei der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gehandelt werden muss. Sie wird periodisch umfassende Berichte zu Umfang und Ausmaß von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegen. Der erste Bericht soll 2024 vorliegen.
  • Gemeinsam mit Ländern und Kommunen möchte die Bundesregierung beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, den es bereits seit 2018 gibt, an der Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vorankommen und verbindliche Vereinbarungen erreichen. Es gibt bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und etwa 600 Beratungsstellen. Das Unterstützungsangebot ist aber nicht ausreichend und es gibt große regionale Unterschiede.
  • Daher will die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Regelung zu Schutz und Beratung bei Gewalt schaffen. Damit soll der Zugang zu Schutz und Beratung verbessert werden und ein einheitlicher Rahmen für eine verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems geschaffen werden.
  • Im Bundesfamilienministerium soll eine staatliche Koordinierungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet werden. Die wichtigste Aufgabe der Koordinierungsstelle ist eine ressortübergreifende Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen zu entwickeln.
  • Zudem sind mehrere Dunkelfeldstudien geplant, um die Datenlage zu verbessern. Zum einen soll es eine Befragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland geben. Diese Dunkelfeldstudie wird vom BMFSFJ, BMI und BKA gemeinsam durchgeführt, die Ergebnisse sollen 2025 vorliegen. Zum anderen haben BMFSFJ und BMAS eine Studie zu Gewalterfahrungen von Männern und Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen in Auftrag gegeben. Mit Ergebnissen ist schon nächstes Jahr zu rechnen.

Welche Hilfen gibt es bereits? 

Es gibt aber auch schon eine Reihe von Hilfsangeboten. Da viele Frauen auch nach schwerster Gewalterfahrung nicht zur Polizei gehen, wies Frauenministerin Paus auf die Bedeutung von möglichst niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten hin.

  • Der Bund finanziere deshalb seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Frauen, die von Gewalt betroffen sind wird hier rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen kostenfrei Hilfe angeboten. Das Hilfetelefon ist unter der Rufnummer 08000 116 016 zu erreichen. Hilfe gibt es auch über die dazugehörige Internetseite www.hilfetelefon.de . Für Männer gibt es im Übrigen das Männerhilfetelefon
  • Zudem gibt es das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Damit investiert der Bund in den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.

Welche Hilfsmöglichkeiten es für Betroffene gibt und wie der Bund unterstützt.