Mehr Schutz für Haie, Reptilien und Tropenhölzer

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Weltartenschutzkonferenz in Panama Mehr Schutz für Haie, Reptilien und Tropenhölzer

Bei der diesjährigen Weltartenkonferenz wurden 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Der hohe Schutz für Nashörner und Elefanten bleibt erhalten. Deutschland habe wesentlich zu dieser wichtigen Entscheidung beigetragen, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

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Auf der Weltartenschutzkonferenz in Panama ist es gelungen, das hohe Schutzniveau für Elefanten und Nashörner zu verteidigen.

Auf der Weltartenschutzkonferenz in Panama ist es gelungen, das hohe Schutzniveau für Elefanten und Nashörner zu verteidigen.

Foto: mauritius images / Mint Images

Die Staatengemeinschaft hat auf der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES CoP19) erstmals zahlreiche Arten unter Schutz gestellt und weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote beschlossen. Betroffen sind insbesondere marine Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropische Baumarten. Dieses starke Signal ging von der Weltartenkonferenz, die vom 14. bis 25. November in Panama tagte, aus.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Weltartenkonferenz hat erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Das ist eine historische Entscheidung für den Artenschutz. Auch die Verbote des internationalen Elfenbein- und Nashornhandels bleiben. Deutschland hat wesentlich zu dieser wichtigen Entscheidung beigetragen. Das ist Grund zur Freude und gleichzeitig Verpflichtung, nun auch gezielt die Umsetzung zu unterstützen.“

Schutz zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten

Die Konferenz stellte zahlreiche für die Fischerei relevante Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae), Gitarrenrochen (Rhinobatidae) und Seegurken (Thelenota spp.) unter Schutz. Haie und Rochen sind nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten. Damit ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz dieser für stabile Ökosysteme wichtigen Arten getan.

Schutz von inzwischen seltenen Bäumen

Zahlreiche holzliefernde Baumarten und Medizinalpflanzen wurden unter Schutz gestellt. Gelistet wurden stark gehandelte Tropenhölzer wie zum Beispiel Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) und Cumaru (Dipteryx spp.). Künftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten international gehandelt werden. Erstmals konnte mit der Listung von Rosenwurz (Rhodiola spp.) eine wichtige Medizinalpflanzengruppe unter internationalen Schutz gestellt werden. 

Massiv gefährdet ist auch die Baumart Paubrasilia echinata, deren als „Fernambuk“ bekanntes Holz für hochwertige Bögen für Streichinstrumente genutzt wird. Den Export dieser endemischen Art aus Brasilien umfassend zu kontrollieren, ist ein großer Erfolg der Konferenz.

Schutz exotischer Heimtiere erweitert

Die Bundesregierung setzte sich besonders auch für den Schutz der durch den Heimtierhandel bedrohten Arten ein. So hat die Weltartenkonferenz zahlreiche Listungen für Reptilien- und Amphibienarten beschlossen. Darunter sind Arten, die im Lebendtierhandel vorkommen – etwa die Listung des für Laos endemischen und stark gefährdeten Laos Warzenmolch (Laotriton laoensis) und der stark gehandelten grünen Wasseragame (Physignathus cocincinus).

Jetzt kommt es darauf an, die Listungen weltweit konsequent und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen umzusetzen. Deutschland unterstützt die Umsetzung der von CITES vorgesehenen Kontrollinstrumente durch eine Vielzahl von Projekten – zum Beispiel zur besseren Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen, global abrufbarer digitaler Anwendungen und Schulungen. 

Hoher Schutz für Nashörner und Elefanten bleibt

Schließlich ist es gelungen, das hohe Schutzniveau für Elefanten und Nashörner zu verteidigen. Anträge von südafrikanischen Ländern, das seit 30 Jahren bestehende internationale Verbot des Handels mit Elfenbein und Nashornhorn abzuschwächen, wurden abgewehrt.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, kurz CITES, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit rund 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Pflichten bei Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.

An der diesjährigen Weltartenkonferenz nahmen mehr als 2.500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreter und Vertreterinnen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil.